Rentenreform
Glossare
Begriff | Definition |
---|---|
Rentenreform | Seit Mitte der siebziger Jahre liegt die Zahl der Geburten unter der Zahl der Sterbefälle. Finanzieren heute zwei Erwerbstätige einen Rentner, so muss ab dem Jahre 2030 ein Erwerbstätiger für einen Rentner aufkommen. Mit der Rentenreform 1992 wurde die Rentenfinanzierung der Bevölkerungsentwicklung angepasst. Das bedeutet: Nicht mehr die Brutto-, sondern die Nettolöhne bestimmen die jährliche Anpassung gesetzlicher Altersrenten. Des weiteren wird die Lebensarbeitszeit schrittweise auf das 65. Lebensjahr verlängert, bei vorzeitigem Rentenbezug vermindert sich die Rente für jedes Jahr um rund 3,6 Prozent, Ausbildungszeiten werden abgewertet u. a. |