Typentarif (Kfz-Versicherung)
Glossare
Begriff | Definition |
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Typentarif (Kfz-Versicherung) | Bei diesem Tarif richtet sich der Beitrag nach dem Schadenverlauf des jeweiligen Fahrzeugtyps. Ein Fahrzeugtyp wird gebildet aus den Fahrzeugen desselben Herstellers mit gleichem Aufbau. Der Typentarif wurde Mitte 1996 in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingeführt. Er enthält eine Einstufung von rund 8 600 Pkw-Typen in 16 Typklassen (von 10 bis 25) auf der Grundlage des typabhängigen Schadenverlaufs. Ausschlaggebend ist dabei nicht in erster Linie die durchschnittliche Schadenhöhe, sondern die Schadenhäufigkeit. Diese hängt wesentlich von der typischen Nutzergruppe des Fahrzeugs ab. Die Typklasseneinstufungen werden jährlich geprüft, Umstufungen erfolgen dann zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. |