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Überschussbeteiligung

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Begriff Definition
Überschussbeteiligung

Überschüsse bei Lebensversicherungsunternehmen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung und dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wird. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Die wichtigsten Überschussverteilungssysteme sind das Bonussystem und die verzinsliche Ansammlung. Beim Bonussystem werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung (Bonus) verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz erhöht sich bereits frühzeitig. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschussanteile dagegen beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt. Dies führt in der Regel zu einer höheren Erlebensfall-Leistung als beim Bonussystem.