Unfallversicherung, privat
Glossare
Begriff | Definition |
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Unfallversicherung, privat | Während die gesetzliche Unfallversicherung auf den Bereich der Arbeitsunfälle beschränkt ist, bietet die private Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz gegen finanziellen Mehrbedarf infolge von Gesundheitsschädigungen des Versicherten durch Unfall . Kernstück der Unfallversicherung ist die Versicherungsleistung bei Invalidität infolge eines Unfalls. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen nach der Gliedertaxe bestimmt. Zur Verbesserung der Leistung bei besonders schweren Unfällen kann eine progressive Invaliditätsstaffel |