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Unfallversicherung, privat

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Glossare

Begriff Definition
Unfallversicherung, privat

Während die gesetzliche Unfallversicherung auf den Bereich der Arbeitsunfälle beschränkt ist, bietet die private Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz gegen finanziellen Mehrbedarf infolge von Gesundheitsschädigungen des Versicherten durch Unfall . Kernstück der Unfallversicherung ist die Versicherungsleistung bei Invalidität  infolge eines Unfalls. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen nach der Gliedertaxe  bestimmt. Zur Verbesserung der Leistung bei besonders schweren Unfällen kann eine progressive Invaliditätsstaffel
vereinbart werden. Zusätzlich zur (obligatorischen) Invaliditätsentschädigung können weitere Leistungsarten versichert werden.