Unterversicherung (Wohngebäudeversicherung)
Glossare
Begriff | Definition |
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Unterversicherung (Wohngebäudeversicherung) | Wenn die mit uns vereinbarte Versicherungssumme nicht dem Wert des Gebäudes entspricht, sondern zu niedrig angesetzt ist, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Das Gleiche gilt, wenn nachträgliche An-, Um- oder Ausbauten am Gebäude, durch die der Wert erhöht wird, nicht gemeldet werden. Eventuelle Schäden werden dann nur anteilig ersetzt. Dazu ein Beispiel: |