Unterversicherung (Wohngebäudeversicherung)
Glossare
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Unterversicherung (Wohngebäudeversicherung) | Wenn die mit uns vereinbarte Versicherungssumme nicht dem Wert des Gebäudes entspricht, sondern zu niedrig angesetzt ist, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Das Gleiche gilt, wenn nachträgliche An-, Um- oder Ausbauten am Gebäude, durch die der Wert erhöht wird, nicht gemeldet werden. Eventuelle Schäden werden dann nur anteilig ersetzt. Dazu ein Beispiel: |