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Unterversicherung (Wohngebäudeversicherung)

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Begriff Definition
Unterversicherung (Wohngebäudeversicherung)

Wenn die mit uns vereinbarte Versicherungssumme nicht dem Wert des Gebäudes entspricht, sondern zu niedrig angesetzt ist, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Das Gleiche gilt, wenn nachträgliche An-, Um- oder Ausbauten am Gebäude, durch die der Wert erhöht wird, nicht gemeldet werden. Eventuelle Schäden werden dann nur anteilig ersetzt. Dazu ein Beispiel:
Der Wert des Hauses am Schadentag beträgt 300.000 DM, die vereinbarte Versicherungssumme 150.000 DM. Nach einem Brand bleiben nur Außenmauern und Wände stehen. Die Wiederherstellung kostet 100.000 DM. In diesem Fall kann nur die Hälfte des Schadens, nämlich 50.000 DM ersetzt werden, denn nur die Hälfte des Werts war versichert.