Versicherungsbeginn
Glossare
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Versicherungsbeginn | Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrages durch das Unternehmen und Zahlung des ersten Beitrages, frühestens zu dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn. |