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Versicherungsberater

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Glossare

Begriff Definition
Versicherungsberater

Freiberufler, die ihre Auftraggeber in Versicherungsfragen, vor allem vor Vertragsabschluss, neutral, eigenverantwortlich und ohne Eigeninteresse beraten müssen. Ihre Tätigkeit unterliegt dem Rechtsberatungsgesetz und darf nur von Personen betrieben werden, die von der jeweils zuständigen Justizbehörde dazu befugt wurden. Versicherungsberatern ist die Vermittlung von Versicherungsverträgen untersagt. Ein Honorar für die Beratung dürfen sie nur von ihrem Auftraggeber erhalten.