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Versicherungsfall

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Glossare

Begriff Definition
Versicherungsfall

Versicherungsfälle sind je nach Vertragstyp Ablauf des Vertrages, Tod des Versicherten, Heirat oder Berufsunfähigkeit. Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, verlangt das Versicherungsunternehmen folgende Dokumente:
1. Versicherungsschein
2. Beleg der letzten Beitragszahlung
3. eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde und
4. ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beziehungswiese des Hausarztes über den Krankheitsverlauf, der zum Tod geführt hat. Wenn der Versicherte das Vertragsende erlebt, genügt die Zusendung des Versicherungsscheines und des Beleges der letzten Beitragszahlung an das Unternehmen.
Begeht der Versicherte in den ersten drei - teilweise bis fünf - Jahren nach Vertragsabschluss Selbstmord, wird im allgemeinen nur das Deckungskapital ausgezahlt. Ist der Selbstmord allerdings "in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" verübt worden, wird die volle Versicherungsleistung erbracht.