Widerrufsrecht
Glossare
Begriff | Definition |
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Widerrufsrecht | Ein Versicherungsvertrag kann innerhalb von14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrags widerrufen werden, falls die Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nicht sofortiger Versicherungsschutz gewünscht ist. Für die Lebensversicherung gilt ein 14tägiges "Rücktrittsrecht" nach Erhalt des Versicherungsscheins. |