Abschluss
Glossare
Begriff | Definition |
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Abschluss | Zum Abschluss einer Lebensversicherung wird ein Antrag unterschrieben, der im allgemeinen von einem Versicherungsvertreter nach den Wünschen und Angaben des Kunden ausgefüllt wird. Anzugeben sind Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf des Antragstellers sowie der zu versichernden Person (Versicherter), der gewünschte Tarif, die Höhe der Versicherungssumme sowie das Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn. Bei Abschluss einer Lebensversicherung sind ferner wahrheitsgemäße Angaben über die Gesundheitsverhältnisse der versicherten Person zu machen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Auskünften liegt eine "Verletzung der Anzeigepflicht" vor. Das berechtigt das Versicherungsunternehmen, innerhalb der ersten drei Jahre - bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren - vom Vertrag zurückzutreten. |