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Bauherrenhaftpflichtversicherung

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Glossare

Begriff Definition
Bauherrenhaftpflichtversicherung

Diese Versicherung schützt den Bauherren vor Schadenersatzansprüchen während der gesamten Bauzeit.

Versicherungssummen: 3.000.000 DM für Personenschäden sowie 1.000.000 DM für Sachschäden

Maßgebend für die Prämienberechnung ist die gesamte Bausumme, wobei die Eigenleistungen sowie die Nachbarschaftshilfe separat bewertet werden.

Auf diesen Versicherungsschutz sollte unter keinen Umständen verzichtet werden, da Sie als Bauherr für alle Schadenersatzansprüche mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haften. Die Bauherrenhaftpflichtversicheung übernimmt für Sie

  • die Prüfung der Rechtsgrundlage bezüglich den gestellten Ansprüchen
  • ggf. die Abwehr (auch vor Gericht) von ungerechtfertigten Ansprüchen
  • die Regulierung von berechtigen Schadenersatzansprüchen!