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Bauleistungsversicherung

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Glossare

Begriff Definition
Bauleistungsversicherung

Hier werden Kosten für Schäden übernommen, die bis zur Beendigung der Bauarbeiten beim Neu-, Um- oder Ausbau eines Hauses eintreten können.

Es werden alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile von Gebäudeneubauten bis zu deren schlüsselfertigen Errichtung versichert.

Bei dieser Versicherung spricht man von einer sogenannten "Allgefahrendeckung" die folgende Risiken beinhaltet:

  • unvorhergesehene Sachschäden durch die Zerstörung oder Beschädigung, insbesondere durch
  • höhere Gewalt und Naturereignisse
  • ungewöhnliche Witterungsverhältnisse wie Hochwasser, Sturm, Hagel, Frost, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse nicht gerechnet werden musste
  • Böswilligkeit Dritter, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit
  • Folgeschäden aus Konstruktions- und Materialfehlern
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude feste verbundener Bestandteile
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie durch Löschen oder Niederreißen bei diesen Ereignissen (kann ggf. auch ausgeklammert werden, bzw. ist nicht notwendig wenn eine Feuerrohbauversicherung in Form einer verbundenen Gebäudeversicherung besteht)!