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Begriff Definition
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Versicherungsbeitrag, häufig auch "Prämie" genannt; Preis für den Versicherungsschutz. Während man unter dem "Brutto-Beitrag" die gesamte Beitragseinnahme versteht, umfasst der "verdiente Beitrag" die auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme, das heißt die Prämieneinnahme unter Berücksichtigung der Veränderungen des technischen Rechnungsabgrenzungspostens Beitragsüberträge.

Der "verdiente Netto-Beitrag" ist die auf das Geschäftsjahr entfallende Beitragseinnahme für eigene Rechnung (nach Abzug der Rückversicherung). Unter den "gebuchten Beiträgen " versteht man die von den Versicherungsnehmern selbst aufgebrachten Beiträge. Das sind die Beiträge ohne "Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)". In der Lebens- und in der Privaten Krankenversicherung sind Beiträge aus RfB Überschußanteile, die als Versicherungsbeitrag verwendet werden. Den Zahlen der Verbandsstatistik liegen, wenn nichts anderes vermerkt ist, die gebuchten Beiträge zugrunde.