Beiträge für eigene Rechnung (f. e. R.)
Glossare
Begriff | Definition |
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Beiträge für eigene Rechnung (f. e. R.) | Dem Erstversicherer verbleibender Teil des Brutto-Beitrags nach Abzug der Beiträge für auf Rückversicherer übertragene Risiken; Netto-Beitrag. |