Einmalbeitragsversicherung
Glossare
Begriff | Definition |
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Einmalbeitragsversicherung | Das ist eine Lebensversicherung, deren Beiträge bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt werden. So wird z.B. bei Eintritt in den Ruhestand häufig eine Rentenversicherung (sofort beginnende Leibrente) abgeschlossen, indem alle Beiträge auf einmal bezahlt werden. Dazu kann man auch die Leistung aus einer Kapitalversicherung heranziehen, d.h., nach Vertragsablauf kann man die Kapitalversicherung in eine Rentenversicherung umwandeln. |