Fahrlässigkeit
Glossare
Begriff | Definition |
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Fahrlässigkeit | Begriff des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts Leichte (einfache) Fahrlässigkeit: Außerachtlassen der verkehrsüblichen Sorgfalt. Bewusst fahrlässiges Handeln liegt vor, wenn der Handelnde mit dem möglichen Eintritt eines Schadens zwar rechnet, aber darauf vertraut, dass der Schaden nicht eintritt. Bei unbewusster Fahrlässigkeit hat der Handelnde den möglichen Eintritt eines Schadens zwar nicht erkannt, hätte ihn aber bei gehöriger Sorgfalt voraussehen und verhindern können. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist. Die Unterscheidung zwischen der einfachen und groben Fahrlässigkeit ist häufig sehr schwierig. Es kommt stets auf den Grad der (objektiv) gebotenen Sorgfalt an. |