Feuer-Rohbauversicherung - Wohngebäudeversicherung
Glossare
Begriff | Definition |
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Feuer-Rohbauversicherung - Wohngebäudeversicherung | Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Überspannung entstehen können ab. Dieser Versicherungsschutz tritt nach Fertigstellung der Baumaßnahmen in Kraft. Zu beachten bei diesem Versicherungsschutz ist, dass die lt. Bedingungswerk mitversicherten Gefahren wie z.B.: Aufräumkosten und Entsorgungskosten im Brandfalle, Feuernutzwärmeschäden usw. in dem Vertragswerk in ausreichender Höhe mitversichert ist. Erhöhende Gefahren wie z.B. der Einbau einer Fußbodenheizung, Wärmepumpen usw. müssen gesondert deklariert und mitversichert werden. Der Abschluss einer verbundenen Gebäudeversicherung wird in der Regel bereits vor Beginn der Baumaßnahme durchgeführt, da auch das ggf. finanzierende Institut einen solchen Vertrag verlangt und zudem das Feuerrisiko während der Bauzeit, bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren bis zu 24 Monaten beitragsfrei mitversichert ist. Somit kann dieses Risiko aus der Bauleistungsversicherung ausgeschlossen werden, wodurch sich natürlich auch eine Prämieneinsparung ergibt! |