Gefährdungshaftung
Glossare
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Gefährdungshaftung | Haftpflicht ohne Verschulden des Schädigers. Es genügt ein ursächlicher Zusammenhang (Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz, Anlagenhaftung beim Umwelthaftungsgesetz). Schmerzensgeld kann nach deutschem Recht nicht beansprucht werden. |