Hausrat
Glossare
Begriff | Definition |
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Hausrat | Als Hausrat gelten bedingungsgemäß alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Die Versicherung einzelner (besonders gefährdeter) Sachen ist nicht möglich. Versicherungsschutz besteht damit grundsätzlich für alle Sachen, die beliebigen privaten Zwecken dienen. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümer der Sachen ist oder diese nutzt. |