Hausratversicherung
Glossare
Begriff | Definition |
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Hausratversicherung | Die Hausratversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, die sich am beweglichen Hab- und Gut durch nachstehende Schäden ergeben: Brand, Blitzschlag, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Vandalismus nach einem Einbruch. Über den Einschluß von zusätzlichen Gefahren, wie z.B. Einschluss von Überspannungs- und Elementarschäden, Fahrraddiebstahl, der Versicherung von Aquarien, Wasserbetten usw, sollte auf jeden Fall gesprochen werden. Zu beachten ist hierbei, dass auch die aktuellen Versicherungsbedingungen nach der "VHB 98" dem Vertragswerk zugrunde liegen. Hierin sind maßgebende Einzelheiten wie z.B. mitversicherte Hausratgegenstände bei Unterbringung in einer Garage usw. geregelt. Das Marktangebot unterscheidet sich mit sehr großen Prämienunterschieden und vielen Tarifvarianten, welche individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden können. Zu Beachten sind generell die mitversicherten Positionen:
Darüber hinaus können Sie natürlich auch Fahrraddiebstahl oder Glasbruchschäden einschließen bzw. individuelle Anpassung der mitversicherten Positionen vornehmen. |