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Heiratskapitalversicherung

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Glossare

Begriff Definition
Heiratskapitalversicherung

Besondere Form der Lebensversicherung. Versicherungsleistung wird bei Heirat, spätestens (meist) zum 25. Geburtstag des Kindes fällig. Das Mädchen darf bei Vertragsabschluss nicht älter als 10, der Junge nicht älter als 12 Jahre sein. Versichert ist außerdem der Versorger (in der Regel ein Elternteil): Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter.