Invalidität
Glossare
Begriff | Definition |
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Invalidität | Invalidität ist nach den Allgemeinen Unfallversicherung - Bedingungen (AUB 94) definiert als die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Der Eintritt einer unfallbedingten vollständigen oder teilweisen Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ist Voraussetzung dafür, dass eine Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung gezahlt wird. Die Invalidität muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieses Jahres ärztlich festgestellt sein, kann aber in den ersten drei Jahren auf Wunsch jährlich neu bestimmt werden. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen ausschließlich nach der Gliedertaxe bemessen. |